Copyright (c) 1998-2005, LinkeSOFT GmbH, Berlin, Germany Lizenz ------ Präambel Dieser Softwarelizenzvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen LinkeSOFT GmbH und dem Anwender ("Nutzer") über die Nutzung des beigefügten Softwareprodukts ("Programm") von LinkeSOFT in der Shareware-Version und in der registrierten Version auf einem Gerät ("Pilot") des Anwenders, auf dem PalmOS als Betriebssytem läuft. § 1 Der Nutzer erhält durch diese Lizenz von LinkeSOFT GmbH, der Eigentümerin sämtlicher Rechte an und aus dem Programm, das nicht ausschließliche Recht, das Programm auf seinem Pilot zu installieren und zu nutzen. Das Programm bleibt Eigentum der LinkeSOFT GmbH. Der Nutzer erhält auch das Recht, im Rahmen des Hotsync eine (1) Backup-Kopie anzufertigen. § 2 Der Nutzer erhält das Recht, die Shareware-Version des Programms oder Kopien derselben an Dritte weiterzugeben. Die Shareware-Version darf vom Nutzer auch im Inter- oder Intranet oder auf Software-Sammlungen (CDs etc.) veröffentlicht werden. Jegliche Weitergabe oder Veröffentlichung darf jedoch nur unentgeltlich erfolgen und muß diese Lizenzbestimmungen enthalten. Das Programm darf grundsätzlich nicht verändert werden. § 3 LinkeSOFT übernimmt keine Garantie dafür, daß das gelieferte Programm fehlerfrei ist oder den persönlichen Bedürfnissen des Nutzers genügt. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich mit dem Ausschluß sämtlicher Gewährleistungsrechte einverstanden, wie dies bei Verträgen über Shareware üblich ist. § 4 Bei regelmäßiger Nutzung muß das Programm gemäß den üblichen Regeln für den Gebrauch von Shareware registriert werden. Die Registrierung erfolgt durch Überweisung einer Shareware-Gebühr entsprechend den Informationen im Programm und auf der Website. Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer einen individuellen Schlüssel, der ihn oder sie zu uneingeschränkter Nutzung des Programms entsprechend dieser Lizenz sowie Support per Email durch LinkeSOFT. § 5 Die registrierte Version des Programms darf vom Nutzer nicht kopiert werden. Diese Version darf auch nicht an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden. Das registrierte Programm darf vom Nutzer nicht einem Dritten, auch nicht vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. § 6 Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt werden. An Stelle des unwirksamen oder fehlenden Vertragsteils soll eine vernünftige Bedingung treten, auf die sich die Vertragsparteien geeinigt hätten, wenn sie diese Frage bedacht hätten. § 7 Maßgebend für dieses Rechtsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Inländern gilt. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag soll Berlin ausschließlicher Gerichtsstand sein. § 8 Dieses Programm wird durch das deutsche Urheberrecht, internationale Urheberrechtsbestimmungen und Gesetze über geistiges Eigentum geschützt. Verletzungen dieser Lizenz-Bestimmungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Palm, the Palm logo and Graffiti are registered trademarks, and HotSync, PalmPilot, Palm OS and the PalmPilot logo are trademarks of Palm Inc. or its subsidiaries.